Teilhabeassistenz, Integrationshilfe nach §35a SGB VIII bzw. §54 SGB XII bedeutet für uns…

  • Mit Hilfe von individueller und bedarfsgerechter Unterstützung den Schulalltag bewältigen
  • Aktive Teilnahme am Unterricht und Klassenverband ermöglichen und erleichtern

Art, Inhalt, Aufgaben der Leistung…

  • Breites Spektrum, dass sich auf den gesamten Bereich der Schule bezieht
  • Begleitung im schulischen Alltag
  • Unterstützung bei/im:
    • Kontext Lernen
    • Verhalten
    • Kommunikation
    • Alltagsbewältigung (Mobilität, pflegerischer Bereich)
    • Verrichtung unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Tätigkeiten
    • sozialer und emotionaler Bereich
  • Sicherstelllung der Teilhabe an Lerngemeinschaft
  • Inhalt und Umfang der Hilfe und Qualifikation der Fachkraft ergibt sich aus dem individuellen Bedarf des Kindes/Jugendlichen
  • Betreuungsgestaltung (Zeiten, Aufgaben, Methoden) wird gemeinsam  mit dem fallzuständigen Jugendamt und der Familie entwickelt
  • Keine Lehrstoffvermittlung, dies obliegt einzige den Lehrkräften

Direkte Leistung…

Betreuung während des Unterrichts, Pausen, Zeiten des Schulwegs, schulischer Veranstaltungen, Übergabezeiten möglich

Indirekte Leistung…

  • Kontakte und Beratung der Bezugspersonen, Lehrkräften, Mitschüler
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit
  • Absprachen, Team-/ Dienstbesprechungen, Supervision, Fortbildung