Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 27 i.V.m. § 31 SGB VIII bedeutet für uns…

  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Vermeidung von Fremdunterbringung
  • Begleitung und Betreuung von Familien bei…
    • Erziehungsfragen
    • Bewältigung von Alltagsproblemen und Problemen bei der Grundversorgung
    • Lösung von Konflikten und Krisen innerhalb der Familie
    • Kontakte mit Ämtern, Behörden, Institutione

Hierbei sind folgende Unter- bzw. Teilziele je nach Auftrag von Bedeutung…

  • Sicherung und Wiederherstellung der Erziehungs- und Versorgungsfunktion der Familie
  • Verbesserung des Erziehungsverhaltens
  • Verbesserung der Interaktion und Kommunikation der Familienmitglieder
  • Konstruktiver Umgang mit Konflikten, Krisen und Problemen
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen der Familie
  • Alltagsstrukturierung
  • Aktivierung der Ressourcen der Familie
  • Individuelle Einzelförderung der Kinder; Förderung der Gruppenfähigkeit
  • Unterstützung bei sozialer, kognitiver und emotionaler Weiterentwicklung der Kinder
  • Reintegration nach teil-/vollstationärer Unterbringung; Unterstützung und Begleitung von Ablöseprozessen
  • Adäquate Freizeitgestaltung
  • Gewährung der Sicherheit für Kinder/Jugendliche (emotionale, materielle, strukturelle Grundversorgung)
  • Vermeidung von Fremdplatzierung
  • Stabilisierung und Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung
  • Entdeckung, Vermittlung, Inanspruchnahme außerfamiliärer Ressourcen
  • Unterstützung bei Kontakten mit Behörden, Ämtern, Institutionen

Die Entstehung und Entscheidung für diese Hilfeform ist nur über das fallzuständige Jugendamt möglich.

Folgende Formen der Sozialpädagogischen Familienhilfe bieten wir an…

Sozialpädagogische Familienhilfe - Klassisch

  • Vorwiegend beratende Funktion
  • Systemische Familienarbeit (Lösungs- und ressourcenorientiert)
  • Genogramm-, Aufstellungs-, Biographie- und Soziogrammarbeit
  • Zusammenarbeit mit verschiedener Professionen, die an Förderung bzw.
  • Entwicklung der Familie beteiligt sind; Familienkonferenzen
  • Strukturbringende Maßnahmen (Tages- bzw. Wochenpläne, Haushaltspläne,
  • Kalenderführung uvm.)
  • Modellhaftes Anleiten im Alltag
  • Praxisnahes Elterntraining
  • Video-Home- Training
  • Elterncoaching nach Haim Omer und Ben Furman (Ich schaff’s –Programm)
  • Telefonkonferenzen
  • 4-6 Stunden pro Woche
  • i.d.R. eine Fachkraft pro Familie

Sozialpädagogische Familienhilfe - Intensiv

Diese Hilfeform richtet sich vor allem an Multiproblemfamilien und Großfamilien (Familien mit mehr als 4 Kindern).
Die Inhalte dieser Hilfeform unterscheiden sich in folgenden Punkten von der klassischen Familienhilfe:

  • Höhere Wochenstundenzahl (8-20 Stunden pro Woche)
  • Doppelbesetzung bzw. Tandem-Arbeit
  • Enge Vernetzung mit allen Institutionen, Behörden und Ämtern, die am Leben der Familie beteiligt sind

zudem,

  • weniger beratend
  • vermehrt handlungsorientierte und unterstützende Methoden
  • z.T. eingreifende Methoden
  • Vertretung der fallzuständigen Fachkraft bei Krankheit oder Urlaub wird durch eine Doppelbesetzung gewährleistet und  für sinnvoll erachtet

Sozialpädagogische Familienhilfe - Kinderschutz/Kindeswohl, §8 a SGB VIII

Diese Hilfeform richtet sich an Familien, bei denen das Wohl der Kinder/des Kindes akut gefährdet ist und das Abwenden dieser Gefährdung für möglich erachtet wird.

Die Inhalte dieser Hilfeform unterscheiden sich in folgenden Punkten von der klassischen Familienhilfe:

  • Höhere Wochenstundenzahl (6-10 Stunden pro Woche)
  • i.d.R. Doppelbesetzung bzw. Tandem-Arbeit
  • Enge Vernetzung mit allen Institutionen, Behörden und Ämtern, die am Leben der Familie beteiligt sind
  • Sensibilisierung der Eltern für die Bedürfnisse der Kinder
  • Unterstützung bei sozialer, kognitiver und emotionaler Weiterentwicklung der Kinder
  • Gewährung der Sicherheit für Kinder/Jugendliche (emotionale, materielle, strukturelle Grundversorgung)
  • Stabilisierung und Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung
  • Einschätzung eines Gefährdungsrisikos

zudem,

  • weniger beratend
  • vermehrt kontrollierend und eingreifend
  • Vertretung der fallzuständigen Fachkraft bei Krankheit oder Urlaub wird durch eine Doppelbesetzung gewährleistet und  für sinnvoll erachtet

Sozialpädagogische Familienhilfe - Psychisch Kranke/ Sucht

Diese Hilfeform richtet sich an Familien mit…
  • Psychisch kranken Eltern
  • Suchterkrankten Eltern

zudem,

  • Weniger beratend, vermehrt kontrollierend und eingreifend
  • Verbesserung bzw. Einführung eines Erziehungsverhaltens
  • Verbesserung bzw. Einführung eines geeignetem Interaktion- und Kommunikationsmusters der Familienmitglieder
  • Umgang und Leben mit der Erkrankung des Elternteils erlernen; Thematisierung und Aufklärung der Kinder/des Kindes über das Krankheitsbild
  • Entlastung der Kinder/ des Kindes bei Verantwortung gegenüber den erkrankten Elternteil
  • Sensibilisierung der Eltern für die Bedürfnisse der Kinder
  • Unterstützung bei sozialer, kognitiver und emotionaler Weiterentwicklung der Kinder
  • Gewährung der Sicherheit für Kinder/Jugendliche (emotionale, materielle, strukturelle Grundversorgung)
  • Stabilisierung und Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung
  • Entdeckung, Vermittlung, Inanspruchnahme außerfamiliärer Ressourcen
  • Netzwerkarbeit mit den zuständigen Therapeuten und Kliniken

Sozialpädagogische Familienhilfe - Junge Mütter

Diese Hilfeform richtet sich an junge Eltern, vorrangig junge Mütter.

Die Inhalte dieser Hilfeform unterscheiden sich in folgenden Punkten von der klassischen Familienhilfe:

  • Intensivere Form der Hilfe
  • Bis zu tägliche Besuche in der Familie
  • Doppelbesetzung bzw. Tandem-Arbeit möglich (sichert eine enge und professionelle Betreuung der Familie auch während Urlaub und Krankheit der Fachkräfte)
  • Telefonbereitschaft nach Bedarf
  • Enge Vernetzung mit allen Institutionen, Behörden und Ämtern, die am Leben der Familie beteiligt sind

zudem,

  • Unterstützung bei Bewältigung des Alltags mit einem Säugling/ Kleinkind
  • Einschätzung eines Gefährdungsrisikos
  • Aktivierung der Ressourcen der Familie, um das Zusammenleben der Familie zu gewährleisten
  • Sensibilisierung der Eltern für die Bedürfnisse der Kinder
  • Sichtbarmachen der verschiedenen Entwicklungsstufen des Kindes/ der Kinder
  • Unterstützung bei sozialer, kognitiver und emotionaler Weiterentwicklung der Kinder
  • Gewährung der Sicherheit des Kindes/ der Kinder (emotionale, materielle, strukturelle Grundversorgung)
  • Stabilisierung und Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung